Dieses großzügige Zweifamilienhaus in Krempe bietet eine Gesamtwohnfläche von 227,48m² und befindet sich auf einem weitläufigen Grundstück von 1.256m².
Das Anwesen verfügt über insgesamt acht Zimmer, die sich auf zwei Wohneinheiten verteilen. Jede der Einheiten ist durch eine durchdachte Raumaufteilung gekennzeichnet und bietet viel Platz für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

Besonders hervorzuheben ist, dass die zweite Wohneinheit sowohl das Erdgeschoss als auch das komplette Obergeschoss umfasst. Sie ist über einen separaten Eingang erreichbar und kann somit vollständig von der ersten Wohneinheit abgetrennt werden, was eine flexible Nutzung ermöglicht, etwa als Einliegerwohnung, Mehrgenerationenhaus oder zur Vermietung.

Für zukünftige Erweiterungen besteht bereits eine Bauvoranfrage zur möglichen Trennung des Grundstücks, um Platz für eine weitere Immobilie zu schaffen. Dies bietet zusätzliches Potenzial für Investoren oder größere Familien, die weiteren Wohnraum schaffen möchten.

Die erste Wohneinheit im Erdgeschoss überzeugt mit einer geräumigen Küche, mehreren Wohnräumen, einem Badezimmer sowie praktischen Abstellräumen.

Die zweite Wohneinheit im Obergeschoss bietet großzügige Zimmer, darunter ein großes Wohnzimmer, Schlafzimmer und weitere Wohn- oder Arbeitsräume, sowie Küche.

Zusätzlich verfügt das Haus über eine Garage und eine große Werkstatt, die ideal für Handwerker oder Hobbybastler ist und viel Stauraum sowie Arbeitsfläche bietet. Das gesamte Anwesen überzeugt durch seine Vielseitigkeit, die angenehme Lage in Krempe und die Möglichkeit, das Grundstück weiter zu entwickeln.

Fakten

Typ
Zweifamilienhaus
Baujahr
1780
Wohnfläche
227,48 m²
vermietbare Fläche
Grundstücksfläche
1.256 m²
Hausgeld
Einheiten
Zimmer
8
Preis
200.000 Euro
Käuferprovision
3,57% inkl. MwSt.
Kaltmiete
3,57% inkl. MwSt.
Nebenkosten
3,57% inkl. MwSt.
Kaution

Energieinformationen

Energieausweistyp
Bedarfsausweis
Energiebedarf
291,7 kWh/(m²*a)
Energieeffizienzklasse
H
Energieträger
Gas

Grundrisse

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Käuferprovision
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3.57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar-und Gerichtskosten trägt der Käufer.
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